Grundsätze ordnungsgemäßer Planung in Version 2.1 erschienen

Grundsätze ordnungsgemäßer Planung
Grundsätze ordnungsgemäßer Planung

Grundsätze ordnungsgemäßer Planung aktualisiert

Wir haben bereits an verschiedenen Stellen auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Planung hingewiesen, die von unserem Berufsverband mit maßgeblicher Beteiligung unseres Fachverbandes „Unternehmensführung + Controlling“ erstellt wurden. Unter anderem bieten wir Ihnen den Podcast zum Download an: Podcast GoP.

Eine plausible, nachvollziehbare und transparente Unternehmensplanung ist für den Erfolg eines Unternehmens elementar wichtig und stellt die Weichen für die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Mit der Erarbeitung der Unternehmensplanung werden gesetzliche Erfordernisse erfüllt, die sich unter anderem aus dem AktG, GmbHG, HGB und der InsO ableiten lassen. Mit Version 2.1 der Grundsätze ordnungsgemäßer Planung wird den aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen.

Das IdU im BDU e.V. entwickelte die berufsmäßigen Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Unternehmensplanung unter Berücksichtigung von Wissenschaft, Recht und Praxis. Der Standard beinhaltet allgemeine Standpunkte und wesentliche Grundsätze. Jede Unternehmensplanung ist ein Unikat, welches individuell für das jeweilige Unternehmen zu erarbeiten ist. Die GoP als Mindestanforderungen bilden den Rahmen, in welchem die eigenverantwortliche Planung für den jeweiligen Einzelfall stattfindet.

GoP als Mindestanforderung

Einer Unternehmensplanung hat immer eine Analyse vorauszugehen, die den Ist-Zustand berücksichtigt und mögliche Potentiale aufdeckt. In der Unternehmensplanung sind alle für das relevante Unternehmen zukünftigen Situationen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Ausgangspunkt der zukunftsbezogenen Planung ist die Prognose künftiger Entwicklungen und Datenänderungen bezüglich des das Unternehmen tangierenden Umfeldes (z. B. Konkurrenz, Verbraucher, Handel, Gesetzgebung etc.). Schwerpunkt der Unternehmensplanung ist die Entscheidung über das eigene zukünftige Handeln. Das bedeutet, der Unternehmensplan legt u. a. für die Planperioden fest:

  • die Unternehmensziele (Sollvorgaben),
  • die geplanten Maßnahmen und
  • die zur Realisierung vorgesehenen Mittel.

Unternehmensplanung ist keine Vision

Essenzielle Anforderungen an die Unternehmensplanung sind die Integration von Teilplänen, die Flexibilität gegenüber Datenänderungen, die Erfassung mehrerer Zeithorizonte, die Abstimmung mit dem Berichtswesen, die Kontrollierbarkeit, die Zielorientierung und sie muss in sich widerspruchsfrei sein. Wichtig bei der Erstellung von Unternehmensplanungen ist es, darauf zu achten, dass keine Traumgespinste oder unerreichbare Wunschziele Grundlage der Planung sind, sondern realistische und erkennbare Annahmen.

Solide Unternehmensplanung

Die mit diesen Grundsätzen dargestellten Mindestanforderungen sind der Maßstab der Unternehmensberater sowohl für die Erstellung als auch für die Beurteilung fremder Unternehmensplanungen. Unternehmensberater sollen sich an diese Grundsätze halten, um eine adäquate qualitative Leistung zu gewährleisten.

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